Weniger ist mehr?

Hinter dem Asylgerichtshof steckte ursprünglich die simple Idee, schnellere Asylverfahren zu ermöglichen. Was SPö– und ö–VP Anfang Dezember des Vorjahres gegen die Stimmen der Opposition beschlossen haben, bedroht einen Grundpfeiler jeder Demokratie: Rechtsschutz für Individuen.

Es ist paradigmatisch für die momentane politische Situation: Beim Versuch die Webseite des Unabhängigen Bundesasylsenats [UBAS] aufzurufen, findet man/frau eine Baustelle vor. Aber: „Neue Informationen und Inhalte werden in naher Zukunft verfügbar sein. Viel Zeit bleibt nicht mehr dafür, immerhin soll der Asylgerichtshof noch heuer seine Tätigkeit aufnehmen und den UBAS ablösen.
The future is now! Im Sommer 2005 beschlossen ö–VP und BZö– umfangreiche ö„nderungen im Asyl- und Fremdenrecht. Gleichzeitig stimmte die SPö– der Einrichtung eines Asylgerichtshofes [AsylGH] zu. Damit sollten Missstände, wie jahrelange Wartezeiten in Asylverfahren und die völlige öœberlastung der zuständigen Stellen, beseitigt werden. Durch die Stimmen der SPö– war der Weg zu einer dafür notwendigen Verfassungsänderung offen. Die Debatten zog sich jedoch hin, erst 2007 war das Thema durch die Diskussionen um binationale Ehepaare, den Fall Arigona und die Schengenerweiterung medial öfter präsent. Im Zuge der Regierungsneubildung kam das Thema wieder auf den Tisch, bis schließlich im Herbst ein Gesetzesentwurf vorlag. Am 5. Dezember 2007 wurde das Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz mit den Stimmen von SPö– und ö–VP, gegen die gesamte Opposition, beschlossen. Demgemäß soll der AsylGH ab 1. Juli 2008 im Amt sein.
Was ist neu? Bisher reichten AsylwerberInnen einen Asylantrag beim Bundesasylamt ein, gegen einen negativen Bescheid konnten sie beim UBAS als 2. Instanz Beschwerde einlegen. Danach stand den AsylwerberInnen noch eine Beschwerde beim VwGH als 3. Instanz (seltener beim VfGH) offen. Beim VwGH sammelten sich so tausende Beschwerden gegen negative Bescheide an, was durch die Einrichtung des AsylGH gelöst werden soll. Der AsylGH ähnelt in seiner Struktur als auch seinen Kompetenzen dem UBAS. Gravierende ö„nderungen ergeben sich jedoch für die Verfahren selbst. Bei Entscheidungen des AsylGH, die von der bisherigen Rechtssprechung abweichen bzw. wo diese fehlt, können (wie früher) Grundsatzentscheidungen getroffen werden – zum Beispiel ob der Konflikt in Tschetschenien als Krieg oder als Bürgerkrieg eingestuft wird. In letzterem Fall müssten AsylwerberInnen eine Individualverfolgung nachweisen. Neu ist, dass das Innenministerium solche Entscheidungen beantragen darf – AsylwerberInnen haben diese Möglichkeit nicht. Grundsatzentscheidungen müssen dem VwGH zur Begutachtung vorgelegt werden. Trifft dieser innerhalb von 6 Monaten keine Entscheidung gilt sie als bestätigt. In allen übrigen Fällen, bei denen es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung handelt, ist für AsylwerberInnen der Zug vor den VwGH als 3. Instanz ausgeschlossen. Ihnen bleibt in seltenen Fällen nur der Gang vor den VfGH als Rechtsmittel übrig.
Das Verfassungsprinzip der Rechtsstaatlichkeit garantiert unter anderem den Rechtsschutz des Einzelnen. Diesen sehen manche durch den Wegfall der Zuständigkeit des VwGH als 3. Instanz gefährdet. In den Rechtfertigungen der Regierungsparteien kommt es indes zu kuriosen Kombinationen, wenn Josef Cap unisono mit Wolfgang Schüssel „mehr Rechtsschutz“ für AsylwerberInnen und schnellere Verfahren hervorhebt. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer spricht hingegen von einem “ gewaltigen Fußtritt für den Rechtsstaat“, die Richtervereinigung von einer „Schande für die Republik“. Die Grünen kritisieren heftig, dass ohne Begutachtung ein solch folgenschwerer Eingriff in die Verfassung durchgeführt wurde. NGOs bemängeln ebenfalls den fehlenden Begutachtungszeitraum und den völligen Ausschluss der Expertise von Fachleuten und sprechen von einem „Rechtsschutz zweiter Klasse für Asylverfahren“.
Weniger=Mehr? Abseits aller Diskussion geht es aber um Hilfe suchende Menschen, wie Caritas und Diakonie betonen. Asyl kann von Menschen beantragt werden, die aus Kriegsgebieten kommen oder die aufgrund ihrer Rasse, Religion oder politischen Gesinnung verfolgt werden – Flüchtlinge, deren Leben in Gefahr ist. Und da kann „jedes Fehlurteil Menschenleben kosten“.

Timon Jakli studiert Germanistik in Wien

Weblink: http://asyl.at/fakten_1/stellungnahme_asylgerichtshof_25_11_07.pdf

Veröffentlicht in Progress 1/08, S. 16

Timon
Spracharbeiter. Kommunikator. Sprecher. Trainer. Historiker. Leidenschaftlicher Koch. Foodie.

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